Wappen sind in den Rahmen eines Schildes gestellte Eigenzeichen, die zumeist auch bestimmten Regeln bezüglich Forum und Farbe folgen. Was der Eigenname lautlich besagt, stellt das Wappen bildlich dar. Hierein liegt ja auch der Sinn der so häufig verwendeten redenten Wappen.
Wappen führen Staaten, Länder, Gemeinden, Vereinigungen aller Art, Familien und geistliche Orden. Wir finden sie in Urkundensiegeln, auf Grabsteinen und Kirchenfenstern, die besonders die Wappenfarben gut vermitteln, als Portalschmuck bei Burgen, Schlössern, Stiften, öffentlichen Gebäuden und Bürgerhäusern. Wappen können geteilt, senkrecht gespalten, schrägrechts oder schräglinks geteilt, halb gespalten und geteilt, geviert oder geviert mit einem Herzschild versehen sein.
Im Hochmittelalter wurden Wappen, die ursprünglich eine Waffenauszeichnung waren, im Felde von Heerführern une einzelnen Rittern in Feldzeichen, an Schilden und Pferdedecken zur Erkennung geführt und war übliches Abzeichen einer Person, einer Familie, oder Körperschaft. Die ursprüngliche Waffenauszeichnung wurde in der Folge mit anerkannter Berechtigung auch für andere, meist jedoch in der Wehrhaftigkeit begründete Verdienste vom Landesfürsten verliehen.
Im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz wird in der Sammlung bedeutsamer Diplome der von Kaiser Ferdinand I. am 4. februar 1560 dem Markte Weiz verliehene und von ihm gefertigte Wappenbrief verwahrt. Der Brief ist ein ansehnliches Pergament und beginnt mit folgendem Wortlaut:
„Wir, Ferdinand von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches in Germanien, zu Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien und Slawonien König, Infant in Spanien, Erzherzog zu Ästerreich, Herzog zu Burgund, zu Barbant, zu Steyr, zu Kärnten, zu Krain usw. bekenne öffentlich mit diesem Brief und tun kund aller gemein, daß wir gnädiglich angesehen, wahrgenommen und betrachtet haben die Ehrbarkeit, Redlichkeit, gute Sitten, Tugend und Vernunft, mit welcher unser Getreuen: N: Richter und rat des Marktes Weiz vor uns berühmt worden, auch der Untertanen Gehorsam und willigen Dienste, so sie uns und unserem löblichen Haus Ästerreich getan“.
Auf welchen willigen Dienste der Bürgerschaft wird wohl hier im Briefe Bezug genommen? Die Wappenverleihung fällt in die Zeit, der das Reich arg bedrängenden Türkenkriege. Man ging im ganzen Lande daran, Städte und Kirchen erneut zu befestigen und sie in ein Verdeitigungssystem einzubinden. Auch die aus dem 12. Jahrhundert stammende Marktkirche von Weiz, geweiht dem Märtyrerbischof St. Thomas von Canterbury, wurde zu einer wehrhaften Kirchenfestung, seit den Hussitenkriegen auch Tabor genannt, ausgebaut. Die Anlage bestand aus einem festen Torbau, Wehrmauern und drei Rundtürmen. Davor befand sich der Wassergraben, über den eine Brücke führte. Die Wehranlage sollte der Marktbevölkerung in Kriegszeiten Fluchtmöglichkeit und Schutz bieten.
Diese von den Weizer Bürgern gezeigte Wehrbereitschaft wir die wesentliche mitbestimmende Grundlage zur Verleihung des Wappenbriefes gewesen sein. Der errichtete Wehrbau wurde zum Wappenbild, das im Brief genau dargestellt und im Wortlaut festgehalten ist. Sinngemäß heißt es, daß das Wappen aus einem blauen oder lasurfarbenen Schild besteht, darauf im Grunde ein grüner Anger oder Wiese, quer „mit einem Fluß in seiner natürlichen Wasserfarb und Gestalt, in der Mitte darüber mit einer Pruck ohne Geländer“ besteht. Auf dem oberen Teil des Angers steht in ganzer Breite des Schildes eine Veste mit weißem Gemäuer, in der Mitte ist eine offene durchsichtige Pforte und darüber eine erhöhte Mauer, „dahinter ein hoher viereckiger, desgleichen an jedem Eck der Mauer ein runder Turm, neben der Pforte jederseits eins, in der erhöhten Mauer ober der Pforten in gleicher Weise von einander der drei und jedem Eckturm zwei Schießlöcher und in dem hohen Turm oben nebeneinander für sich zwei, an der linken Seite ein Fenster oder Laden“. Alle Türme, desgleichen die Pforte weisen rote Dächer auf. „Als dann solches Wappen in der Mitte unseres kaiserlichen Briefes gemalt und mit Farben eigentlichen ausgestrichen sein, von neuem gnädiglich verliehen und gegeben…“.
Das in der Briefmitte gemalte Wappenbild entspricht der in Ratsprotokollen beschriebenen Taboranlage. Der Turm in der Bildmitte zeigt noch die gotische Form, wie sie vor seinem Umbau im Jahre 1644 gewesen sein wird. Höhe und Breite des alten Kirchenturms sind heute an der Westseite am verstärkten Mauerwerk des Turmes erkennbar.
Abschließend wird im Wappenbrief zugestanden, daß Richter und Rat „und all ihre Nachkommen“ die Verwendung des Wappens „zu allen und jeden ehrlichen und redlichen Sachen und Geschäften, sei es zu insigln, Pettschaften und sonst allen anderen Gemaines Markt Notdurften nach ihrem Willen und Wohlgefall gebrauchen und genießen“ können. „Jedwede Rechtsbehinderung im Gebrauche des Wappens zieht unsere (des Kaisers) schwere Ungnad und Straf nach sich: Zwanzig Mark lötigs Goldts, zur Hälfte des Landesfürsten, zur hälfte des Richters und Rat von Weiz.
Dies Brief besiglt mit unserer kaiserlichen anhangenden Insigl der gegeben ist in unserer Stadt Wien …“
Seit über vier Jahrhunderten tragen das „Große Siegel“ aus grünem Wachs in runder Holzkapsel gefaßt das verliehene Wappenbild an Pergamenturkunden von Marktrichtern und Rat. Das „Kleine Siegel“ mit dem Wappenbild wurde mit Hilfe der Siegelpresse wohl ungezählten Schriftstücken im Laufe der Zeit aufgetragen. Heute verwendete das Stadtamt dem Gummistempel mit einem etwas vereinfachten Wappenbild. Es ist aber noch immer das verbindliche kaiserliche Signum aus dem Jahre 1560.
(1907-2001) war Weizer und Lehrer aus Leidenschaft.
Besonderes Anliegen war ihm immer, wie er es nannte – ein volksbildnerisches Bestreben, auf die geschichtliche Vergangenheit unserer Heimat hinzuweisen.
In diesem Sinne werden hier auch seine Texte veröffentlicht, dass sie auch in Zukunft einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, bzw. bleiben. Die Texte sind bis auf kleine Korrekturen in der Rechtschreibung unverändert gegenüber den Originaltexten. D.h. es kann sein, dass sie auch vom Stil her etwas antiquiert wirken.